Die inneren Verhältnisse und das innere Leben im Steirerlandein der mittelalterlichen Epoche vom Jahre 493 bis 1300 nach Christi Geburt1
die geographischen Verhältnisse im Allgemeinen3 Die Landesbewohner der Steiermark im Mittelalter und deren geographisches Verhältniß zum austrasischen und zum deutschen Reiche18 Eintheilung der steirischen Karten und Gaue und in untergeordnete, kleinere Bezirke derselben30 Der Gaangau, Gaanthalgau, Comitatus, Pagus Seunae, Sounae, Sovnae, Marchionatus Sovne32 Der Gau Zitilinesfeld, oder der Gau an der unteren Drau(Pagus Zitilinesfeld) der Gau von Marburg und Pettau ( Pulsgau)37 Der Gau zwischen der Mur und Drau in den sogenannten windischen Büheln(der Potschgau)40 Die Grafschaft Hengest, Hengist, Hengst, oder der Gau an der unteren und mittlern Mur(Comitatus Hengest J.1042)43 Der Runegau, Runagau, Riungau, Reingau(Pagus Runa, Rune, Riuna, Runia, Rowna, Raina)53 Der Leubengau, Liubengau, Leubenthalgau, Leobenthalgau(Pagus et comitatus Linbana, Leubna, Leoben, Liubinatale, Liupanatale, Leubenthal) ; Die Grafschaft zu Leoben55 Der Mürzgau, Gau an der Mürz, der Mürzthalgau(Pagus Muriza, Muoriza, Muerza, Murtze, Murzthal, Mörzenthal)60 Der Kraubatgau, Krabatgau, der Undrimgau, Undrimthalgau, der Gau des oberen Murthals(Pagus Chrowat, Chrauwati, Crawati, Undrimatala)64 Der Ennsthalgau mit dem Paltengaue und Kaizar Wald(Pagus Enstal, Pagus Ensitala, Pagus Palta, Paltental) ; Die Grafschaft des Enstal72 Die Gaue an der Pinka, Lafniz, Saven, Feistritz und Raab80 Der Standesunterschied und die Klassen desselben in verschiedenen Benennungen nach verschiedenen Verhältnissen des bürgerlichen Lebens87 Eignthum an Grund und BodenVerschiedene Benennungen desselben nach größeren und kleineren Abtheilungen und Verhältnissen der darauf Rücksassigen ; Städte und zusammengebaute Ortschaften112 Die wesentlischen Verhältnisse und Rechte des Eigenthums an Grund und BodenDie ältesten Grundbezirke in Steiermark bis zum Emde des dreizehnten Jahrhundert143 Staatslasten und Leistungen der Bewohner der Steiermark, als Genossen des deutschen ReichesReallasten und Sevitute der einzelnen Bewohner, der Vasallen, der Hörigen und er Eigenleute auf Allodialgütern176 Die celtisch-germansichen Geleit und GenossenschaftenAusbildung des mittelalterlichen Lehen und Benefizienwesens zu Kriegs und Hofdiensten ; Valallen und Ministerialen ; Der Heerbann203 Die Regierungsverfassung des fränkisch austrasichen und des deutschen Reiches die Könige im fränkisch austrasischen und die Kaiser und Könige im deutschen Reiche, in Beziehung auf die Steiermark235 Die GesetznormenDas bajuvarische Gesetz ; Die fränkisch deutschen Reichscapitulatiularien ; Die schriftlichen Gesetze Herzogs Ottofar VIII, J. 1186, und Herzogs Leopold des Glorreichen ; oder das österreichische Landrecht, und alle übrigen gesetzlichen Gewohnheiten in der Steiermartk247 Die Verhältnisse und die Verwaltung der Steiermark als einer Provinz des heiligen römischen Reichs deutscher Nation265 Die GauenverwaltungDas Gaugericht während der Gauenverfassung mit seinen untergeordneten Gerichten297 Die königlichen SendgrafenKammerboten oder Landescommissarien ; Missi Dominici ; Missi Camerae ; Von Strafen und Wehrgeld ; Weitere Geschäfte des Gaugrafen außer dem Gerichte309 Die Emuinitätendie Herrengerichte ; Schutzrecht und Schutzherren ; Stand der freien Wehren und deren Vorzüge in dem öffentlichen Gerichten315 Auflösung der Gauenverfassung und die dadurch bei den Gerichten und Genossenschaften erfolgten Veränderungen in der Steiermark324 NachtragRömische Alterthümer in der Steiermark338 Archiologische Ausgrabungen in Gleichenberg338 Archiologische Ausgrabungen in Gradwein342 Archiologische Ausgrabungen in Greuth342